Novelle 12 Wiener Tierhaltegesetz

 

Sehr geehrte Frau Stadträtin Sima! Sehr geehrte Landtagsabgeordnete!

Als Erstes möchten wir uns bei allen Landtagsabgeordneten bedanken die gegen das neue Gesetz gestimmt haben. Ihnen Frau Stadträtin Sima „Gratulieren“ wir, dass Sie es erneut geschafft haben ein Gesetz durchzubringen, dass der Bevölkerung nur eine Scheinsicherheit vorgaukelt und Probleme nicht lösen wird. Obwohl sich alle Zuchtvereine, Hundeschulen, und auch Tierschutzvereine sich deutlich gegen Frau Simas geforderten Gesetze stellten, wurde ihr Vorhaben ohne Rücksicht auf Verluste durchgezogen. KEINE EINSICHT dass man erneut am falschen Weg ist. KEINE EINSICHT dass es an der Zeit wäre endlich ein sinnvolles Gesetz zusammen mit Experten zu schaffen.

Wir sehen die momentane Lage nicht nur als Verein und Hundehalter, sondern auch wir sind Eltern und können uns sehr gut in beide Seiten reinversetzen. Sein Kind zu verlieren ist definitiv das schlimmste was man sich als Eltern vorstellen kann, vor allem wenn es dann auch noch auf so tragische Art und Weise geschieht, wie es im Fall Waris war. Dieser Fall hat ganz Österreich schockiert! Viel zu viele Unfälle passieren jedes Jahr wo Kinder ihr Leben lassen müssen, es gab jedoch laut eigener Aussage der SPÖ seit Menschengedenkens (Aussage SPÖ Herr Taucher) in Wien, bis auf diesen einen furchtbaren Vorfall mit Todesfolge, keine andere Vorfälle. Auch dieser Vorfall war einer zu viel, nur werden nun alle verantwortungsbewussten Listenhundehalter für das Fehlverhalten einer stark alkoholisierten Hundebesitzerin bestraft. Sie können noch so oft das Gesetz verschärfen, die Leute die Sie eigentlich damit erreichen wollen, werden Sie mit keinem Gesetz der Welt erreichen- und das sind die vereinzelten verantwortungslosen Hundehalter. Denn das sind die Hundehalter die sich sowieso nicht an Gesetze halten und auch weiterhin die Gesetze missachten werden. Es wird Ihnen nicht möglich sein die Einhaltung flächendeckend zu kontrollieren, so wie es Ihnen auch bis jetzt nicht möglich war! Diese erneute Verschärfung des Gesetzes bestraft nur alle verantwortungsbewussten Hundehalter, die sich sowieso an die Gesetze halten.

Der Hund ist seit Jahrhunderten der „Beste Freund des Menschen“ und das soll er auch bleiben. Die Momentane Situation hat zur Spaltung der Gesellschaft geführt. Es wurde erreicht dass Hundehalter auf offener Straße attackiert und beschimpft werden und Hunde in der Öffentlichkeit getreten und verprügelt werden und  wie vor kurzem erst in Wien sogar mit Messer attackiert werden. Diese Vorfälle häufen sich rapide, denn Hundehasser fühlen sich nun im Recht bei ihren Handlungen. Wer schützt die Hundehalter vor Angriffen? Frau Sima spricht sich öffentlich immer für den Schutz der Menschen und Kinder dieser Stadt aus, sind Hundehalter und deren Kinder keine Menschen die geschützt werden sollen?

Es wurden Aussagen von Seiten der SPÖ getätigt wo Listenhundebesitzer als Klientel, Zwielichtige Gestalten und Personen der Sozialschwachen Gesellschaft betitelt wurden. Daran merkt man sehr stark mit was für Vorurteilen und Klischeedenken dieses neue Gesetz ausgearbeitet wurde. Solche Aussagen kommen von der SOZIALEN PARTEI ÖSTERREICH’s!!! Am 20. November haben wir endlich nach mehreren Wochen eine Antwort von der SPÖ auf all unsere Schreiben erhalten (von Frau Simas Büro gab es bis heute keine Reaktion auf unsere Schreiben) wo unteranderem die Rasseliste, Zuchtverbot und generelle Leine&Maulkorbpflicht folgendermaßen gerechtfertigt wurde:

Sämtliche Hunde auf der Wiener Liste weisen ein erhöhtes Gefährdungspotential auf, weil sie

  • über eine hohe Beißkraft verfügen,
  • sich in ihre „Opfer“ verbeißen und nicht mehr loslassen und
  • kleine Kinder in ihr Beuteschema passen.
  • die Leine alleine bei den sogenannten Listenhunden zu wenig an Sicherheit für die Menschen, weil diese Hunde aufgrund ihres Gewichtes und ihrer Kraft nur schwer zurückgehalten werden können, wenn sie auf ein Ziel losstürmen.
  • durch ihre große Beißkraft eine wesentlich größere Gefahr für Leib und Leben ausgeht als von kleinen Hunden.
  • Da diese Hunde ein erhöhtes Gefährdungspotential aufweisen, ist eine Zucht in der Stadt nicht erwünscht. Auch möchten wir damit den „Hinterhof-ZüchterInnen“, die im halblegalen Bereich züchten, einen Riegel vorschieben.

Diese Begründungen zeigen eindeutig, dass dieses neue Gesetz nicht mit Experten ausgearbeitet wurde.

Die Gefährlichkeit eines Hundes kann nicht aufgrund seiner Rasse festgelegt werden.

Ethologin und Tierärztin Dr. Dorit Urd Feddersen-Petersen schreibt in einem ihrer Gutachten zum Thema rassenspezifisches Aggressionsverhalten:

„Verordnungen, die pauschalieren, sind weder sinnvoll noch verhaltensbiologisch zu begründen, weil die von Hunden ausgehende potentielle Gefahr, wenn überhaupt, rasseneutral zu bestimmen ist.“

Detailliertere Erkenntnisse finden Sie hier:

http://www.sos-hamburgdog.de/Gut_3.htm

Zur Begründung „sich in ihre Opfer verbeißen und nicht mehr loslassen“:

Kategorie 1:

Es gibt Hunderassen welche die genetische Disposition haben sich in ihre Beute zu verbeißen und nicht mehr loszulassen, um Verletzungen durch Dritte oder etwaige Bissverletzungen zu minimieren und die Beute nicht zu verstummeln. Natürlich betrifft dies nur Tiere, weil kein Hund jemals gezüchtet wurde, um Menschen als Beute ins Visier zu nehmen.

Kategorie 2:

Die zweite genetische Disposition bei Beutefang ist das immerwährende zu- und ablassen der Beute. Somit führt dies zu vielen und schwerwiegenderen Verletzungen als wenn ein Hund einmalig zubeißt und nicht mehr loslässt.

Fazit:

Hundebisse nach Kategorie 1 sind generell weniger lebensbedrohlich als jene der Kategorie 2! Vor allem Listenhunde würden in Kategorie 1 fallen!

Die Begründung dass Listenhunde aufgrund des Gewichts, Größe, Kraft, Beisskraft eine deutlich höhere Gefahr darstellen als andere Rassen ist ebenfalls nicht richtig, wenn man sich manche Rassen auf dieser Liste im Vergleich zu anderen Rassen ansieht. Der Staffordshire Bullterrier (der auf der Liste zu finden ist) ist dafür der Beste Beweis, da er eine Durchschnittsgröße von ca 37 cm und ein Durchschnittsgewicht von 15 kg aufweist. Der American Staffordshire Terrier (der ebenfalls auf der Liste zu finden ist) hat eine Durchschnittsgröße von ca. 47 cm und ein Durchschnittsgewicht von ca 25 kg.

Wenn man nun den Bernhardiner der kein Listenhund ist zum Vergleich verwendet, dieser hat eine Durchschnittsgröße von 80 cm und ein Durchschnittsgewicht von 90 kg. Wir könnten noch unzählige nicht Listenhunde-Rassen aufzählen die deutlich mehr Gewicht, Größe und Kraft aufweisen und somit eine deutlich höhere Gefahr darstellen könnten. Laut FCI gibt es 361 anerkannte Hunderassen. 80 dieser Hunderassen gehören den kleinen ihrer Spezies an. Dies bedeutet wiederrum, dass die restlichen 281 Hunderassen in etwa die gleiche oder höhere Bisskraft besitzen, wie die Hunde auf Ihrer angeführten Liste.

Auch die Begründung für das Zuchtverbot von Listenhunde ist wiederlegbar, weil es wissenschaftlich nachweisbar ist dass die Gefährlichkeit eines Hundes nicht anhand einer Rasse festgelegt werden kann, wie bereits oben argumentiert. Bei diesem Gesetzespunkt bestraft man nur die seriösen Züchter die unter strengen Vorschriften des Rassevereins züchten und sich freiwillig Kontrollen unterziehen von den Behörden wie es das Tierschutzgesetz vorschreibt und den Zuchtvereinen. Die sehr viel Wert auf richtige Aufzucht und Sozialisierung legen und die neuen Welpenbesitzer mit bestem Gewissen auswählen. Diese Welpenvermehrer „Hinterhof-Züchtern“ die angemerkt wurden, werden mit diesem Gesetz bestimmt nicht gestoppt, genauso wie die Einfuhr dieser ganzen Billig-Welpen nicht. Das wäre jedoch ein wichtiger Punkt um den Sie sich endlich kümmern sollten. Das sind Hunde von denen man nicht einmal die Herkunft kennt, geschweige denn die Eltern, die von Anfang an keine Sozialisierung bekommen und unzählige Krankheiten aufweisen.

Da Sie der Annahme sind das kleine Kinder das „Beuteschema“ von Listenhunde sind, möchten wir Ihnen zum Schluss noch etwas mit auf den Weg geben. Hunde die auf dieser absurden Rasseliste stehen waren schon immer gute Hunde, vor allem zu Kindern, nur haben es die Menschen leider vergessen. Schon vor vielen Jahren bekamen diese Hunde den Namen „Nanny Dog“. Und das nicht ohne Grund denn diese Hunde verfügen über Nerven aus Drahtseilen und genau deswegen haben sie sich gerade im Umgang mit Kindern schon immer als hervorragende Familienhunde ausgezeichnet. Und bis heute haben sich diese Hunde als „Nanny Dog“ bewehrt.

Die extremen Verschärfungen für Listenhundehalter sind als reine Diskriminierung anzusehen.

Wir werden nicht aufgeben uns für die Rechte der Hundehalter und deren Hunde einzusetzen.

Mit freundlichen Grüßen

Der Vorstand des ÖCAST-Österreichischen Club für American Staffordshire Terrier


Demo/Kundgebung gegen die Tötung von Hunden ex lege und andere Bestimmungen der Initiativanträge am 18.11.2018 in Wien!

Wir waren dabei!!

 

 

 

 

 

 


Demo/Kundgebung für den 18.11.2018 beim Burgtheater von 14-16 Uhr

Da Stadträtin Ulli Sima am 21. November ihre sinnbefreite Novellierung des Wiener Hundehaltegesetzes durchbringen möchte, ist es 5 vor 12 für unsere Hunde. Natürlich sind momentan „nur“ die Wiener Hunde betroffen, aber wenn Ulli Sima das durchbekommt ist es nur noch eine Frage der Zeit bis es auf die anderen Bundesländer übergreift.

Mit dieser Novellierung will sie alle Kompetenzen auf die MA 60 (welches ihr unterstellt ist), übertragen. Dies bedeutet eine Aushebelung der Demokratie, denn damit hat sie alle Macht in ihren Händen, da die anderen Parteien damit ausgehebelt sind. Sie fordert generelle Maulkorbpflicht, weitere Prüfungen für gewisse Rassen (diese Rassenliste und Mischlinge daraus, kann durch ihre Willkür jederzeit erweitert werden, ohne Zustimmung anderer Partien), und in der Novellierung ist verankert, dass Hunde per sofort eingezogen und getötet werden können. Man hat als Hundehalter nicht einmal die Chance, seinen Hund anwaltlich verteidigen zu können.

Wer Facebook hat soll bitte die Veranstaltung „Hundedemo – Sima will eure Ausrottung“ teilen – hier der Link https://www.facebook.com/events/1939797182742308/

Falls ihr noch die Möglichkeit habt Flyer zum ausdrucken und auszuteilen – Fressnapf/Tierarzt usw. dann bitte unterstützt auch damit. Bitte kommt zu der Demo – bewaffnet Euch mit Plakaten und zeigt Ulli Sima Euren Widerstand. Die Demo findet ohne Hunde statt, denn durch die Lautsprecher usw. wäre dies zu stressig für die Hunde, abgesehen davon wurde die Veranstaltung ohne Hunde angemeldet.

Nehmt Freunde, Familie und Bekannte mit – jeder Einzelne zählt. Solltet ihr nicht via FB zusagen, dann bitte gebt unter: zepke@bullterrier-club.at bekannt ob ihr, und mit wie viel Personen ihr kommen werdet.

Wir danken Euch schon jetzt für die Unterstützung

 

 

 

 

 

 


Beitrag aus der aktuellen ÖKV Zeitschrift UNSERE HUNDE

 


Bitte helft mit und unterschreibt und unterstützt unsere Petition „Gegen die neue Novelle des Wiener Tierhaltegesetzes. Nur gemeinsam können wir etwas bewirken.

PETITION -> Link

 

 

 

 

 

 


Offener Brief an Stadträtin Ulli Sima!

Sehr geehrte Frau Sima!

Bei der neuen Novelle des Wiener Tierhaltegesetzes wurde etwas voreilig einiges verschärft was aber leider auf das Ganze gesehen mehr Probleme bringen wird, als Ihnen entgegen zu wirken. Man kann hier schon von purem Rassismus, nicht nur gegen die Listenhunde sondern hauptsächlich gegen die Halter dieser Rassen sprechen.

Sie lassen nun tausende Hundehalter wegen dem Fehlverhalten einer stark alkoholisierten Listenhundebesitzerin büßen. Der Vorfall ist schlimm und in keiner Art & Weise gut zu heißen, nur hätten Sie auch so reagiert und sofort die Gesetze verschärft, hätte es sich nicht um einen Rottweiler (oder anderen Listenhund) gehandelt sondern z.B um einen Golden Retriever? Hätten Sie dann den Golden Retriever auch auf die Liste gesetzt? Oder hätte es sich dann nur um einen tragischen Einzelfall gehandelt? Jeder Hund hat Zähne, jeder Hund kann beißen- egal welche Rasse, Größe und Herkunft. Erst vor ein paar Tagen hat ein Dackel einem Kind ins Gesicht gebissen und schwer verletzt. Sie wollen ein strengeres Hundehaltegesetz? Dann bleiben Sie fair und machen es für alle Rassen und Mischlinge gleich und nicht nur für ein paar willkürlich ausgesuchte Rassen. Bleiben wir bei der Realität-wie viele Beissvorfälle gab es wirklich von Listenhunden? Was sind die Gründe, dass Sie nur für Listenhunde die Gesetze verschärfen wollen? Haben Sie sich jemals selbst ein Bild von den Rassen für die Sie nun noch härtere Gesetze fordern gemacht? Haben Sie sich je erkundigt, wie viele Hunde dieser Rassen als Rettungshunde, Therapiehunde usw ausgebildet wurden und auch im Einsatz sind, dem Menschen zu helfen und als tolle Familienhunde gehalten werden? NEIN haben Sie mit Sicherheit nicht, denn sonst wüssten Sie, dass diese Rassen nicht gefährlicher sind als andere Hunde!! Der Hund wird nicht ohne Grund als „BESTER FREUND DES MENSCHEN“ bezeichnet. Es ist mittlerweile wissenschaftlich belegt, dass die Gefährlichkeit von Hunden nicht anhand einer Rasse festgelegt werden kann. Sie haben bereits seit 2004 11x das Gesetz geändert und noch immer gibt es Vorfälle, das sollte Ihnen doch eindeutig zeigen, dass Sie am falschen Weg sind. Bevor Gesetze verschärft werden wäre es an der Zeit dafür zu sorgen, dass bereits bestehende Gesetze strenger kontrolliert und auch eingehalten werden.

Sie fordern generelle Leinen und Maulkorbpflicht für Listenhunde auf öffentlichen Plätzen? Da dies keine artgerechte Haltung ist, fragen wir uns wie Sie den Listenhundehaltern in Zukunft die Möglichkeit geben wollen ihre Hunde artgerecht zu halten, wie es das Tierschutzgesetz vorschreibt? Außerdem versteht man den Sinn hinter diesem Gesetz nicht wirklich wenn ja 80% aller Beissvorfälle in den eigenen 4 Wänden passieren. Durch erneute Verschärfung der Haltung nur von Listenhunden schüren Sie bei Nichthundehaltern noch zusätzlich mehr Angst vor diesen Rassen und das Zusammenleben wird schwieriger werden. Der Anblick solcher Rassen mit Maulkorb vermittelt doch jedem gleich das Gefühl „dieser Hund ist gefährlich“. Nehmen Sie sich ein Beispiel an Thüringen. Dort wurde die Rasseliste wieder abgeschafft weil erkannt wurde, dass sie nicht das Ergebnis gebracht hat welches man sich erhofft hatte. Dort werden die Hunde nun wieder anhand des Wesens beurteilt und nicht anhand der Rasse.

Sie fordern Zuchtverbot für Listenhunde? Sie wollen somit Verantwortungsbewussten behördlich kontrollierten Züchtern, die unter strengen Auflagen der Zuchtvereine züchten die Zucht verbieten und fördern eventuell damit, dass noch mehr Hunde aus dem Ausland importiert werden, bei welchen nicht einmal die Herkunft bekannt ist. Sie sollten sich lieber um die ganzen Billighunde kümmern die man ohne Probleme im Ausland und auch teilweise in Österreich um € 200-€400 beziehen kann, wo niemand weiß wo sie herkommen, wer die Eltern sind, wie sie aufgewachsen sind und von Sozialisierung brauchen wir erst gar nicht reden. Es sollte eigentlich in Ihrem Interesse sein, dass Hunde bei verantwortungsbewussten kontrollierten Züchtern gekauft werden, wo die Welpen von Anfang an den besten Start ermöglicht bekommen. Wo auch die Züchter mit bestem Gewissen die zukünftigen Besitzer auswählen. Was Sie mit einem Zuchtverbot bezwecken wollen stellt generell eine große Frage dar, da man dann bei einem Züchter aus einem anderen Bundesland kauft oder eben im Ausland. Wissen Sie eigentlich, dass der American Staffordshire Terrier in Österreich 2x einen Wesenstest bestehen muss für die Zuchtzulassung? Das wird bereits seit vielen Jahren so gehandhabt (schon bevor der Hundeführschein in Wien eingeführt wurde) und wir können mit Stolz sagen, dass in den letzten Jahren kein einziger Hund wegen aggressivem Verhalten diesen nicht bestanden hat.

Auszug aus dem Tierschutzgesetz: Verbot der Tötung § 6. (1) Es ist verboten, Tiere ohne vernünftigen Grund zu töten. Es wurde im letzten Gesetzesentwurf keine Ausnahmeregelung für Hunde die ihre Besitzer in Notsituationen verteidigen und den Angreifer dabei schwer verletzen festgelegt, somit sprechen Sie sich für die Tötung gesunder und grundsätzlich friedfertiger Hunde aus. Wenn der eigene Hund in einer Notsituation wie zB. Einbruch, Vergewaltigung oder sonstige Vorfälle wo das eigene Leben in Gefahr ist zur Hilfe kommt, soll er dafür getötet werden? Das heißt somit Sie und Ihre Unterstützer wollen Hunde die ihren Besitzern in solchen Notsituationen verteidigen ausnahmslos töten lassen, sehen aber gleichzeitig zu wie jeden Tag die eigene Bevölkerung belästigt, vergewaltigt, überfallen und auch getötet werden ohne endlich etwas dagegen zu unternehmen. Aber bei diesen Fällen die Tag täglich geschehen redet man noch immer von Einzelfällen. Auf den Straßen Wiens fühlt man sich momentan noch etwas sicher wenn man einen Hund mitführt, diese letzte Sicherheit will man ihnen nun auch noch nehmen, denn in Zukunft soll man nicht nur Angst haben belästigt, vergewaltigt oder sogar getötet zu werden, sondern wenn der eigene Hund sie in so einer Notsituation verteidigt auch noch eingeschläfert wird. Ein Skandal der Sonderklasse!!!

Für jede Attacke, Diskriminierung in der Öffentlichkeit die gegen Hundehalter momentan getätigt werden sind alleine sie Frau Ulli Sima und ihre Unterstützer verantwortlich. Man ist schockiert dass im Jahre 2018 eine absichtliche Spaltung der eigenen Bevölkerung provoziert wird. Es wurde erreicht dass Hundehalter auf offener Straße attackiert und beschimpft werden und Hunde in der Öffentlichkeit getreten und verprügelt werden. Diese Vorfälle häufen sich rapide. Wer schützt die Hundehalter vor Angriffen? Sie sprechen sich öffentlich immer für den Schutz der Menschen und Kinder dieser Stadt aus, sind Hundehalter und deren Kinder keine Menschen die geschützt werden sollen? Es macht mittlerweile den Anschein dass der tragische Vorfall der tödlich endete ein willkommener Anlass für Sie Frau Sima war. Obwohl sich alle Zuchtvereine, Hundeschulen, und auch Tierschutzvereine sich deutlich gegen Ihre geforderten Gesetze stellen, wird Ihr Vorhaben ohne Rücksicht auf Verluste weitergeführt. KEINE EINSICHT dass Sie erneut am falschen Weg sind. KEINE EINSICHT dass es an der Zeit wäre endlich ein sinnvolles Gesetz zusammen mit Experten zu schaffen.

Wir möchten Ihnen das Angebot machen, sich mit uns in Verbindung zu setzen um die Rasse American Staffordshire Terrier näher kennen zu lernen, und können Ihnen nur empfehlen sich auch über alle anderen gelisteten Hunden sich ein persönliches Bild zu machen und nicht einfach über unsere Köpfe hinweg so eine Verschärfung vorzunehmen. Wir verlangen nicht, dass es keine Gesetze geben sollte, jedoch sollte man diese nicht auf gewisse Rassen festlegen. Die neue Novelle gehört definitiv noch überarbeitet, und daher fordern wir Sie auf, nicht vorschnell neue Gesetze zu erstellen und sich vorweg mit Experten, Hundevereinen und Tierärzten zusammen zu setzen und dies zu besprechen um ein besseres Gesetz zu erstellen und nicht nur gewisse Rassen diskriminieren.

Zum Schluss möchten wir Ihnen noch etwas zum Ausdruck „Kampfhund“ den Sie immer wieder in Interviews verwenden mit auf den Weg geben. Ein Kampfhund ist ein Hund der für Hundekämpfe gezüchtet und auch ausgebildet und verwendet wurde. Da Hundekämpfe zum Glück bereits seit sehr sehr vielen Jahren in Europa verboten sind, gibt es legal keine Kampfhunde in Europa mehr. Kein Hund wird anhand seiner Rasse als Kampfhund eingestuft.

Wir würden uns freuen von Ihnen zu hören und verbleiben

Mit freundlichen Grüßen

Der Vorstand des ÖCAST-Österreichischen Club für American Staffordshire Terrier