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Deckmeldung

Derzeit liegen keine Deckmeldungen unserer Mitglieder vor. Aktuelle Wurfmeldungen finden Sie unter Wurfmeldungen. Unsere Züchter finden Sie unter Züchter.

Allgemeine Information:

§ 6 DECKAKT (Der Zuchtordnung des ÖCAST)

6.3       Die Originaldeckbescheinigung (ÖKV-Deckbescheinigung) ist nach erfolgtem Deckakt mit folgenden Unterlagen, innerhalb einer Woche, an den Zuchtwart zu übermitteln. Unterlagen, die von Züchtern zu spät an den Zuchtwart übermittelt und somit die Frist nicht eingehalten werden kann, müssen mit einem Verspätungszuschlag rechnen. Dieser ist in der Gebührenordnung festgelegt.

 – Zuchtstättenkarte im Original

Rüde

– 1 Kopie der Ahnentafel

– 1 Kopie der Zuchtzulassungsurkunde (inkl. Eventuelle Ergänzungen)

Hündin

– Originalahnentafel

– 1 Kopie der Zuchtzulassung (inkl. Eventuelle Ergänzungen)

ausländischer Deckrüde

– 1 Kopie der Ahnentafel

– 1 Kopie der Gesundheitsergebnisse & Formwertbeurteilung

6.4       Jeder Züchter der Mitglied des ÖCAST ist hat die Möglichkeit seine Deckmeldung auf der ÖCAST Homepage zu veröffentlichen, sofern alle Unterlagen korrekt und vollständig abgegeben wurden und der Wurf im A-Blatt eingetragen wird. Würfe im B-Blatt werden nicht durch den ÖCAST veröffentlicht oder vermittelt. Der Züchter ist für die Zusendung von Fotos (Querformat, mind. 600 x 400 Pixel) selbst verantwortlich.

§ 13 WURFMELDUNG (Der Zuchtordnung des ÖCAST)

13.3     Jeder Züchter der Mitglied des ÖCAST ist hat die Möglichkeit seinen Wurf auf der ÖCAST Homepage und in den Sozial Medias zu veröffentlichen, sofern alle Unterlagen korrekt und vollständig abgegeben wurden und der Wurf im A-Blatt eingetragen wird. Würfe im B-Blatt werden nicht durch den ÖCAST veröffentlicht oder vermittelt. Der Züchter ist für die Zusendung von Fotos (Querformat, mind. 600 x 400 Pixel) selbst verantwortlich. Die Wurfmeldung wird 8 Wochen nach Wurftag automatisch von der Homepage gelöscht, sofern keine Rückmeldung seitens des Züchters eingetroffen ist.