Seit Jänner 2013 gibt es folgende Änderung im Tierschutzgesetz:
§7 (5) Das Ausstellen, der Import, der Erwerb, die Vermittlung und die Weitergabe von Hunden, die nach dem 1. Jänner 2008 geboren und an deren Körperteilen Eingriffe (kupieren) vorgenommen wurden, die in Österreich verboten sind, ist verboten. Das wissentliche Verbringen von in Österreich geborenen Hunden ins Ausland zum Zwecke der Vornahme von Eingriffen, die in Österreich verboten sind, ist verboten.
Für weitere Infos stehen wir Ihnen gerne unter zuchtwart@oecast.at zur Verfügung.