§ 4 ZUCHTZULASSUNG (Der Zuchtordnung des ÖCAST) 4.2.f. Wesenstest Vor Aufnahme einer Zuchtaktivität hat der jeweilige Hund einen Wesenstest, ab dem 12. Lebensmonat, erfolgreich abzulegen. Dieser ist nach zwei Jahren zu wiederholen. Die Wesensüberprüfung wird durch einen, vom ÖKV anerkannten Richter, vorgenommen. 4.3 Mit Hunden, die in Österreich die Zuchtbestimmungen nicht erfüllen und ins Ausland verkauft … Wesenstest weiterlesen
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